Zertifizierung
Das BBZ Berlin verfügt über ein erprobtes Qualitätsmanagementsystem und über die erforderliche Trägerzertifizierung gemäß Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
Das BBZ Berlin ist anerkannter Träger der Jugendberufshilfe nach § 13 Abs. 2 des SGB VIII und Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
Für alle vom BBZ Berlin angebotenen Aus- und Nachqualifizierungsmaßnahmen liegen die erforderlichen Ausbildungsberechtigungen bzw. Zulassungen für die Nachqualifizierung der IHK und HwK vor. Die in der Ausbildung bzw. Nachqualifizierung eingesetzten Ausbilder verfügen ebenfalls über die entsprechenden Berechtigungen der IHK und HwK. Alle angebotenen Maßnahmen im Bereich der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung sind nach AZAV zertifiziert.